Spezialisten für XBRL und Lösungen für das regulatorische Reporting
Für Wertpapierfirmen, Fondsmanager, Fondsverwalter, Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften und börsennotierte Unternehmen
12 Verordnungen. 19 Jahre. 26 Länder. 28,000+ Kunden. 400,000 Berichte.
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DATATRACKS


Für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Solvabilität II Rahmen

Solvabilität II ist eine risikobasierte Kapitalregelung, die auf drei Grundsätzen beruht:-

  • Grundsatz 1 – umfasst die Berechnung der Verbindlichkeiten und des risikobasierten Kapitals
  • Grundsatz 2 – umfasst einen aufsichtlichen Überprüfungsprozess für die Risikomessung, für die Kapital vorgehalten werden muss
  • Grundsatz 3 – konzentriert sich auf die Offenlegung, Berichterstattung und Transparenzanforderungen der Risiko- und Kapitalanforderungen

Aufgrund der Einfachheit des Regulierungsrahmens für den Versicherungsmarkt, des Fehlens eines wirtschaftlichen, risikobasierten Ansatzes und der unterschiedlichen Umsetzung in der EU musste das bestehende Regulierungssystem überarbeitet werden.

Die Notwendigkeit von Solvabilität II Grundsatz 3

Der vorherige Solvabilität II-Rahmen wies mehrere Mängel und Lücken auf, was zu einigen ernsthaften Herausforderungen für die Aufsicht der Versicherungsbranche führte. In Anbetracht dessen führte die EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), die Aufsichtsbehörde und Finanzregulierungsinstitution der EU, die neuen Solvabilitätsanforderungen mit einem strengen Regulierungsrahmen ein, um sicherzustellen, dass die Versicherer über ausreichendes Kapital verfügen, um ungünstigen Ereignissen standzuhalten, und zwar sowohl in Bezug auf das Versicherungsrisiko (wie bei der vorherigen Regelung) als auch jetzt in Bezug auf das wirtschaftliche, das Markt- und das operationelle Risiko.

Solvabilität II Grundsatz 3 Mandat

Seit Januar 2016 sind Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der gesamten Europäischen Union und im Vereinigten Königreich aufgrund des Solvabilität-II-Mandats verpflichtet, ihren nationalen Aufsichtsbehörden gemäß den von der EIOPA festgelegten Anforderungen detaillierte Finanzinformationen im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) zu übermitteln.

Wann sind die Berichte zum Grundsatz 3 von Solvabilität II einzureichen?

Die Berichte müssen vierteljährlich und jährlich eingereicht werden. Die Einreichungsfrist für vierteljährliche Berichte beträgt in der Regel etwa 40 Tage nach Ende des Berichtszeitraums. Für die jährlichen Meldungen gilt eine Frist von 90 Tagen ab Ende des Berichtszeitraums.

Herausforderungen bei der Solvabilität II-Berichterstattung

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Mangelnde Bereitschaft
Die mangelnde Vorbereitung der Versicherer auf die Regulierung hat es für die Versicherungsunternehmen extrem schwierig gemacht, ein umfassendes Verständnis des Solvency-II-Rahmens zu erlangen. Die Unternehmen sollten sich auf die technischen Anweisungen für die Berechnung der Daten, die Konsistenz der gemeldeten Daten und die Überprüfung der vorbereiteten Berichte konzentrieren, bevor sie diese einreichen.
Integrating Integral Systems
Granularität der Daten
Die Aufbereitung und Zusammenstellung von Daten bis ins kleinste Detail war eine Herausforderung für die Versicherungsunternehmen, da die Menge und Granularität der von der EIOPA geforderten jährlich zu meldenden Solvency-II-Informationen von wesentlicher Bedeutung ist. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die endgültigen Daten, die in den einzelnen meldepflichtigen Vorlagen eingetragen werden, gültig sind. Die Daten müssen korrekt im XBRL-Format dargestellt werden, entsprechend den von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden aufgestellten Regeln.
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Budgetbeschränkungen
Die Erfüllung aller Anforderungen des Solvabilität-II-Rahmens und die regelmäßige Aktualisierung der Taxonomie erfordern erhebliche Investitionen in IT- und Personalressourcen, die sich sehr schnell zu einer hohen Investition entwickeln können.
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Informationen aus verschiedenen Quellen abrufen
Eine große Herausforderung für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen besteht darin, dass die Quelldaten, die für die Erstellung der verschiedenen Vorlagen für die aufsichtsrechtlichen Berichte benötigt werden, über viele verschiedene Systeme, Geschäftseinheiten und sogar regionale Standorte verstreut sind. Der endgültige Bericht, der der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden soll, muss im XBRL-Format (einem maschinenlesbaren Format) vorliegen. Die Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Daten korrekt im XBRL-Format dargestellt werden.

Wie wird die richtige Solvabilität II Grundsatz 3 Lösung gewählt?

Seit der Einführung des Grundsatzes 3 sehen sich die Versicherer mit enormen organisatorischen und prozessualen Auswirkungen in Bezug auf die Erstellung, Zusammenstellung und Verwaltung von Finanzdaten konfrontiert. Daher besteht die Notwendigkeit, die richtige Solvabilität-II-Grundsatz-3-Lösung zu finden. Das Problem dabei ist, dass die meisten Dienstleister Lösungen für das Reporting nach den Grundsätzen 1, 2 und 3 einsetzen, was zu einem uneinheitlichen Reportingprozess führt. Aus diesem Grund sollten Unternehmen eine separate Anwendung/ein separates System für das Grundsatz-3-Reporting in Betracht ziehen. Bei der Suche nach einer robusten Solvabilität-II-Grundsatz-3-Lösung sind folgende Punkte zu beachten:-

  • Cloud-basierte Lösung mit Daten auf gesicherten Servern
  • Automatisierte und flexible Dateneingabe und einfacher Upload-Prozess
  • Flexibilität bei der Verbindung mit externen Datenquellen für einen nahtlosen Berichtsprozess
  • Kollaborativer Arbeitsablauf, der mehrere Benutzer verbindet (Ersteller, Prüfer usw.)
  • Umfassender Validierungsprozess
  • Vergleichbarkeit der Berichtsversionen in regelmäßigen Abständen
  • Flexibilität bei der Anpassung an die neuesten regulatorischen Änderungen der EIOPA
  • Benutzerfreundliche Schnittstelle und Erfahrung mit schneller TAT
  • Hochwertige XBRL-Berichtsausgabe gemäß den Anforderungen der Regulierungsbehörden

DataTracks - Vorteile über die Einhaltung der Richtlinien

In Anbetracht der komplizierten Natur der aufsichtsrechtlichen Vorschriften des Solvabilität-II-Rahmens ist eine flexible und maßgeschneiderte Lösung das, was Sie brauchen. Das ist der Hauptfokus von DataTracks.

Fehlerfreie Berichte

Durch den Einsatz von robusten Validierungsmechanismen, Audit-Trails und strengen Qualitätskontrollen erzeugt die Solvabilitätslösung von DataTracks fehlerfreie Berichte. Da die Solvabilität II Grundsatz 3 Berichte vierteljährlich eingereicht werden müssen, stellt DataTracks neben der Qualität und Fehlerfreiheit der Berichte auch sicher, dass die strengen Fristen eingehalten werden.

End-to-End-Standardlösung für Solvabilität II

Für aufsichtsrechtliche und statistische Meldungen bietet DataTracks eine fehlerfreie End-to-End-Lösung mit Flexibilität bei der Dateneingabe und der Zusammenarbeit der Benutzer.

Agilität und Qualität

Unsere Lösung wird regelmäßig entsprechend den Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden aktualisiert. Die erfahrenen XBRL-Experten von DataTracks stellen sicher, dass die Kunden die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Sicherheit der Daten

Die Solvabilität-II-Lösung von DataTracks verfügt über einen granularen Audit-Trail und rollenbasierte Benutzerzugriffsrechte, was bedeutet, dass Ihre Daten in einer sicheren EU-Cloud gehostet werden.

Flexibles Preismodell

Das Preismodell der DataTracks Solvabilität II-Lösung passt zu fast jedem Budget.

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